Neue 450-Euro-Jobs „fragwürdig“

50 Euro mehr im Monat verdienen können – für uns Studenten ist das eine Menge. Im Gespräch mit der pflichtlektüre hat sich Prof. Wolfram Richter, Inhaber des Lehrstuhls für VWL, jedoch gegen die Anhebung der Verdienstgrenze ausgesprochen.

Ab Januar 2013 gibt es die neue 450-Grenze.

Ab Januar 2013 gibt es die neue 450-Grenze. Foto: Ildiko Holderer

Sie sind in der Gastronomie, im Verkauf, in der Buchhaltung oder im Reinigungsservice zu finden: Minijobber, die bisher höchstens 400 Euro verdienen durften, um steuer- und sozialabgabefrei zu bleiben. Diese Obergrenze wird ab dem 1. Januar 2013 auf 450 Euro angehoben, wie die Bundesregierung Ende November beschlossen hat. Midijobber, also Berufstätige, die bisher zwischen 401 und 800 Euro verdienen durften, liegen jetzt bei einer Verdienstmöglichkeit von 450 bis 850 Euro.

„Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung“

Der Gesetzesentwurf kam von der großen Koalition (CDU und FDP), die die Forderung nach 50 Euro mehr damit begründen, dass „die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone in Anlehnung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden“ sollten.

Bisher gab es keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Minijobber, der Arbeitgeber hat einen pauschalen Betrag von 15 Prozent an die Rentenversicherung gezahlt, eine Vollversicherung konnte jedoch beantragt werden.

Ab dem 1. Januar ist die Vollversicherung die Regel – der Arbeitgeber bezahlt dann laut den Fraktionssprechern von Union und FDP 19,6 Prozent der Versicherung, den Rest, also über 80 Prozent, muss dann jedoch der Minijobber tragen. Somit solle „die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöht werden“, heißt es im Gesetzesentwurf.

Bis zu 70 Millionen Euro jährlich

Umsonst gibt es ja bekanntlicherweise fast nichts – und auch diese Gesetzesänderung wird einiges kosten. Allein der Bürokratieaufwand für die Arbeitgeber, der durch die Umstellung entsteht, beträgt von der Bundesregierung geschätzt einmalig 35 Millionen Euro, danach jedes weitere Jahr etwa 22 Millionen Euro.

Die Mehrausgaben für Bund und Länder betragen laut Gesetzesentwurf 2013 circa 16 Millionen Euro, 2014 etwa 31 Millionen Euro und ab 2015 bis zu 70 Millionen Euro jährlich.

Ob sich diese Ausgaben lohnen und was aus volkswirtschaftlicher Sicht bedenklich sein könnte, erklärt Prof. Dr. Wolfram Richter, Inhaber des Lehrstuhls VWL und öffentliche Finanzen an der TU Dortmund, im Interview mit der pflichtlektüre.

pflichtlektüre: Zunächst einmal eine grundsätzliche Frage: Was halten Sie im Allgemeinen von Minijobs?

Prof. Wolfram Richter hat mit der pflichtlektüre gesprochen. Foto: Jürgen Huhn

Prof. Wolfram Richter hat mit der pflichtlektüre gesprochen. Foto: Jürgen Huhn / TU Dortmund

Richter: Die Minijobs an sich halte ich für eine gute Institution. Nehmen wir zum Beispiel die Hausfrau oder den Rentner, die sich ein wenig dazuverdienen wollen, für die jedoch ein Ganztagsjob nicht in Frage kommt. Durch eine geringfügige Beschäftigung sind sie flexibel und sozial eingebunden.

Trotzdem bergen diese Minijobs ja auch einige Gefahren…

Es besteht natürlich die Gefahr, dass Vollarbeitsplätze in mehrere geringfügige Beschäftigungen zerlegt werden. In einigen Branchen hat man das auch deutlich gesehen. Aber gesamtwirtschaftlich betrachtet ist die Anzahl der Vollarbeitsplätze über die letzten Jahre konstant geblieben, die „neuen“ Formen der Beschäftigung sind einfach hinzu gekommen. Insgesamt ist es also keineswegs so, dass die Mini- und Midijobs „Überhand genommen“ hätten.

Und wenn wir nun zur neuen Regelung kommen, dass es 50 Euro mehr geben soll – sehen Sie die auch so positiv wie die Minijobs an sich?

Nein, auch wenn ich die Minijobs an sich bejahe – meiner Meinung nach ist die neue Regelung fragwürdig. Die Anhebung der Verdienstgrenze stellt einen weiteren Anreiz für Arbeitgeber dar, Vollarbeitsplätze zu zerhacken. Die befürchtete „Niedriglohnfalle“, die bisher nur vereinzelt eingetreten ist, könnte dann Wirklichkeit werden.

Zudem gibt es ja auch die neue Regelung zu den Rentenversicherungsabgaben. Was vorher die Ausnahme war, ist nun die Regel – um als geringfügig Beschäftigter nicht mehr voll rentenversicherungspflichtig zu sein, muss man sich erst befreien lassen. Die Regierung begründet das damit, dass so die soziale Absicherung erhöht werden soll.

Das ist natürlich ein positiver Gedanke, der jedoch die Funktion des Minijobs vollkommen unterläuft. Gerade die Sozialabgaben sind doch mit ein Grund, überhaupt erst eine geringfügige Beschäftigung anzunehmen. So werden Minijobs unattraktiver für die Menschen.

Aber es gibt doch eine Möglichkeit der Befreiung…

…die gibt es, aber mit ihr ist bürokratischer Aufwand verbunden, den viele Arbeitnehmer lieber umgehen würden. Es werden auf jeden Fall mehr Hürden in den Weg gelegt, die mit der Idee einer geringfügigen Beschäftigung für mich nicht vereinbar sind.

Nun kostet der ganze Spaß den Staat und damit im Endeffekt den Steuerzahler ja einige Millionen. Halten Sie diese Ausgaben für gerechtfertigt?

In Zeiten, in denen für Reformen wie das Betreuungsgeld Milliarden ausgegeben werden, fallen diese Ausgaben wohl eher weniger ins Gewicht. Allerdings ist diese Reform in meinen Augen nicht die dringlichste und ich möchte auch nicht ausschließen, dass sie mit Blick auf die Bundestagswahlen initiiert wurde.

Ihr Fazit also?

Ich bin für Minijobs, jedoch gegen die bereits beschlossene Anhebung der Verdienstgrenze.

Danke für das Gespräch!

9 Comments

  • Marko sagt:

    Ich bekomme zurzeit erwerbsunfähigkeitsrente kann mir die gestrichen werden weil ich jetzt ein 450 eure Job mache für 3 h am tag und wieviel bekomme ich bei einem 450 euro jop raus. Mfg Marko

  • sandy sagt:

    wer kann helfen

    ich beziehe zur Zeit Harz IV , wenn ich jetzt einen Job 450 Euro an nehme, was bekomme ich dann noch vom Amt? Bekomm ich noch was dazu? Aufstockung? Da das ja für mich mit den 5 Kindern alleine hinten und vorn nicht reicht. danke für eure Hilfe

  • Gueni58 sagt:

    Hallo,
    Sie Dürfen im Schnitt nicht mehr als 450,- € verdienen. Das heißt im Klartext: z.B. 6 x 400,- + 6 x 500,- Aussage der Minijob Zentrale nach Wiederspruch der anerkannt wurde. Sie könnten auch 6 x 300,- und 6 x 600,- Entscheiden ist immer nach einem Jahr die Rückschau nicht über 5400,- im Jahr.

    Gueni58

  • Martina Spacht sagt:

    ich habe einen 450,- Euro Job, bekomme aber nur408,- Euro. 39,- Euro gehen auch noch ab, für vermögenswirksame Leistungen, somit bekomme ich 360,- Euro ausgezahlt. Ich habe beim Arbeitgeber mich nach dem geringeren Lohn erkundigt. Da ich einmal im Jahr eine Sonderzahlung erhalte, wird diese auf jeden Monat angerechnet. Ich dachte, daß ich zweimal pro Jahr über 450,- Euro kommen darf, daraufhin sagte man mir, dass es um keine unplanmässige Zahlung handelt, das sie ja jedes Jahr erneut gezahlt wird.
    Können sie mir dazu Informationen geben.

  • ANGIE sagt:

    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!!Werde mich weiter informieren ,hat mir aber auch schon sehr geholfen.

  • Ildiko Holderer sagt:

    @ANGIE: Hallo Angie, einen genauen Rentenbetrag kann ich Ihnen nicht nennen, das hängt ja auch von Faktoren wie der Inflationsrate während Ihrer Tätigkeit ab. Es gibt im Internet Rechner, die Ihnen das annäherungsweise ausrechnen wie zB den hier: http://www.brutto-netto-rechner.info/rente.php Ob die komplett verlässlich sind, kann ich Ihnen allerdings nicht sagen.

    Einen pauschalen Beitrag hat Ihr Arbeitgeber ja bis jetzt immer eingezahlt (im gewerblichen Bereich sind es 15 Prozent, im privaten Bereich 5 Prozent) – der bleibt auch weiterhin, egal zu welchem Modell Sie sich entscheiden. Wie Sie bereits angedeutet haben, sind die neu eingestellten Minijobber und die Minijobber, die in den neuen Bereich zwischen 400 und 450 Euro fallen, laut Minijob-Zentrale zunächst voll rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag davon befreien lassen (das wäre für Sie dann ja eine Option). Der volle Beitrag zur Rentenversicherung beträgt laut Minijob-Zentrale derzeit 18,9 Prozent vom Gehalt. Dazu bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen auf jeden Fall die 15 beziehungsweise 5 Prozent. Als Arbeitnehmer müssten Sie dann – um voll rentenversichert zu sein – im gewerblichen Bereich 3,9 Prozent, im privaten Bereich 13,9 Prozent dazuzahlen.

    Angenommen, Sie verdienen im Monat exakt 450 Euro, dann würde der volle Rentenbeitrag meiner Rechnung nach pro Monat etwa 85 Euro betragen. Davon müssten Sie als gewerblich Tätige 17,55 Euro, als privat Tätige 62,55 Euro an die Rentenversicherung bezahlen. Inwiefern sich das für Sie rechnet, können Sie ja probeweise mal mit dem Rentenrechner ausrechnen.

    Die Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html) bietet aber auch telefonische Beratungsgespräche an. Die Nummer zur kostenlosen Service-Hotline zu den Neuregelungen ist die hier: 0800 6464562. Für meine Rechnungen übernehme ich keine Gewähr – da müssten Sie wirklich nochmal mit der Minijob-Zentrale sprechen. Auf der Internetseite finden Sie übrigens auch noch die Vor- und Nachteile, die sich für Sie durch eine Vollversicherung – abgesehen vom finanziellen Aspekt – ergeben könnten. Also zum Beispiel, dass Sie gegebenenfalls früher in Rente gehen können.

  • ANGIE sagt:

    Mich würden einfach mal ein paar konkrete Zahlen interessieren.Bin jetzt 44 Jahre und arbeite seit 10 Jahren auch wegen der Kinder auf 400 Euro-Basis.Die nächsten 4 bis 6 Jahre wird sich da auch nix ändern.
    Meine Frage:Ist das nicht ein zu minimaler Betrag für die eventuelle Rente um freiwillig von dem eh niedrigen Lohn noch was abzugeben oder fahre ich besser, nicht auf 450 Euro zu erhöhen?
    Bekomme aufgrund der wenigen Jahre im Beruf ja eh keine besonders hohe Rente…

  • Ildiko Holderer sagt:

    @ josten: Danke für den Kommentar! Der niedrige Stundenlohn und die Teilzeitjobs sind Aspekte, die man an anderer Stelle auf jeden Fall auch beleuchten sollte. Was die Sozialabgaben angeht, spricht allerdings die neue Opt-Out-Regelung bei den 450 Euro-Jobs (also erstmal sozialversichert, nur auf Antrag eine Befreiung) doch für ein Bemühen des Staates, diese „Rentenfalle“, die Sie beschreiben, ein wenig zu dämmen.

  • josten sagt:

    ma muss verdammt viele stunden arbeiten,um an 450 euro zu kommen,da der stundenlohn meisst sehr niedrig ist.bezahlter urlaub oder krankheit kann man auch nur von träumen.es fehlen nicht viele arbeitsstunden zum teilzeitjob, der versicherungspflichtig wäre mit allen sozialleistungen,den man auch sucht aber nicht findet oder selbst nach langjähriger beschäftigung nicht bekommt.für hausfrauen und mütter eine echte falle,was die rente angeht.schade!

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