Neues Gesetz für Raser: Was ändert sich?

Illegale Straßenrennen kommen immer häufiger vor. Der Bundestag hat darauf reagiert und vor einer Woche (am 29. Juni 2017) härtere Strafen für Raser eingeführt. Die pflichtlektüre erklärt, wo genau die Unterschiede zum alten Gesetz liegen und was sich dadurch ändert. Welche schlimmen Folgen illegale Autorennen haben können, ist in einem Zeitstrahl zusammengefasst.

Ein Fußgänger geht nichts ahnend über die Straße. Plötzlich kommt ein Auto angerast, er wird fast 40 Meter durch die Luft geschleudert, bis er unter einem Wagen eingeklemmt wird und stirbt. Fälle, wie dieser in Mönchengladbach Ende Juni dieses Jahres, kommen immer wieder vor. Fußgänger und Fahrradfahrer sterben, weil sich Autofahrer mitten durch die Innenstadt ein Rennen liefern. Seit vergangenem Donnerstag (29.Juni.2017) sind illegale Straßenrennen kein Kavaliersdelikt mehr. Der Bundestag hat auf einen Gesetzesentwurf des Bundesrats hin die Rechtslage für Raser verschärft und die „Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr“ als Tatbestand eingeführt.

Raser mussten bisher nur Bußgeld zahlen

Oliver Dörnen ist Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht. Foto: Oliver Dörnen

„Für mich ist es durchaus nachvollziehbar, dass etwas strengere Gesetze geschaffen werden, um der Staatsanwaltschaft zu ermöglichen, solche Delikte anzuklagen“, sagt Oliver Dörnen, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund. Denn bisher wurden illegale Straßenrennen als Ordnungswidrigkeit geahndet. Veranstalter solcher Rennen mussten eine Strafe von 500 Euro zahlen, die Teilnehmer wurden mit einem Bußgeld von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot bestraft. „Vorher war es ein Bußgeldtatbestand, wenn es gerade noch einmal gut gegangen war. Aber dass man mit einem solchen Rennen auch in Kauf nimmt, Leute schwer zu verletzen oder gar zu töten, liegt auf der Hand – gerade wenn man das in der Innenstadt macht“, meint der Rechtsanwalt.

Vom Bußgeld zur Freiheitsstrafe

Das neue Gesetz sieht laut der Beschlussempfehlung des Bundestages  daher vor, dass allein die Veranstaltung oder die Teilnahme an einem Straßenrennen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Kommt es zu einer Gefährdung von Personen oder Sachen mit bedeutendem Wert, können bis zu fünf Jahre Haft folgen. Wenn eine Person zu Schaden oder sogar zu Tode kommt, müssen die Täter mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren rechnen. Trotzdem sei es noch möglich, Urteile wegen Mordes zu verhängen, sagt Dörnen. So war es bei dem Berliner Autorennen über den Kurfürstendamm der Fall. Dort starb ein Unbeteiligter, die Fahrer wurden wegen Mordes angeklagt – zum ersten Mal wegen eines solchen Rennens. „Wenn jemand mit 160 über den Kudamm fährt und jemanden dort tödlich verletzt, ist es in meinen Augen richtig, das als Tötungsdelikt zu ahnden“, sagt Oliver Dörnen.

Mehr Kontrollen, um Autorennen einzudämmen

Außerdem können die Autos der Täter nun eingezogen werden. Ebenfalls neu ist, dass auch einzelne Raser sich strafbar machen können. Wer also rücksichtslos fährt, um eine hohe Geschwindigkeit zu erreichen, wird bestraft – auch ohne dass er sich ein Rennen mit einem anderen Fahrer liefert. Zu den härteren Strafen müsse es allerdings auch stärkere Verkehrskontrollen geben, betont der Rechtsanwalt. „Hier in Dortmund sind die Kontrollen an den Wochenenden sehr intensiv. Es gibt zwar immer noch Autofahrer, die auffallen, aber dann eben mit 100 anstatt mit 160 Stundenkilometern durch die Innenstadt fahren. Das darf man zwar nicht als Erfolg werten, aber man sieht, dass die Rennen weniger werden und das Verständnis bei den meist jungen Fahrern eröffnet wird“, sagt Dörnen. Durch die neue Regelung würden illegale Autorennen vielmehr in den Fokus gerückt, erklärt der Verkehrsrechtler. Ob das Raser in Zukunft abschrecken wird, ist noch nicht klar. 

Beitragsbild: flickr.com/Oliver Goldthorpe mit Creative Commons Lizenz

 

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