Frauenquote kommt ab 2016

Mit großer Mehrheit hat heute der Bundestag die Frauenquote verabschiedet. Alle Abgeordneten der Koalition stimmten für den Antrag. Die Opposition aus Grünen und Linken enthielt sich. Ein weiterer umstrittener Punkt steht für Freitag noch auf der Tagesordnung.

Die Quote sieht vor, dass ab 2016 mindesten 30 Prozent der Aufsichtsratsposten in börsennotierten Unternehmen mit Frauen besetzt sein müssen. Davon betroffen sind rund 100 Unternehmen wie BASF, Daimler und Siemens. Wer die Quote verfehlt, muss als Strafe Aufsichtsratsposten neu besetzen. Nach Regierungsangaben liegt derzeit die Frauenquote in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland bei etwas mehr als 18 Prozent. In den Vorständen sind es nur gut fünf Prozent.

Mittelständische Unternehmen sind nicht zur Quote verpflichtet, müssen aber bis zum 30. September eigene Zielvorgaben vorlegen, wie sie den Anteil an Frauen in Führungspositionen erhöhen möchten. Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung. Ihnen geht die Quote nicht weit genug.  Skeptiker sehen die Quote aber auch kritisch. Sie befürchten einen steigenden Bürokratie-Aufwand sowie weitere Engpässe in der Kinderbetreuung. Zudem könnten sich Frauen dadurch unter Druck gesetzt fühlen, Karriere machen zu müssen. 

Eine weitere Entscheidung steht aber noch an: Ab dem 15. März wird es die „Pille danach“ wohl ohne Rezept in Apotheken geben. Die Apotheker müssen ihre Kunden zukünftig ausführlich beraten. Dazu hat die Bundesapotheken-Kammer einen zweiseitigen Fragenkatalog bereitgestellt.  Viele Apotheker sehen sich nicht in der Lage dieser Aufgabe gerecht zu werden. Jahrelang wurde um die Freigabe der „Pille danach“ politisch gerungen. SPD, Grüne und Linke waren dafür, die Union dagegen. Am Ende musste sich Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einer Vorgabe der EU-Kommission beugen. Demnach steht das Mittel steht allen Frauen und Minderjährigen im gebärfähigen Alter zu. Auch der Ehemann oder Freund kann die „Pille danach“ künftig kaufen. Internet-Apotheken dürfen das Mittel allerdings nicht verkaufen. 

 

 

 

 

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