Herausforderung Handgepäckkontrolle

Wer heutzutage in ein Flugzeug steigen möchte, muss einiges über sich ergehen lassen: Von unangenehmen Fragen über penibel genaue Flüssigkeitsbeschränkungen bis hin zu Nacktscannern ist alles dabei. Wen das alles nicht abschreckt, der darf sich dann, oft Stunden später, endlich in das Flugzeug begeben. Die Leiden eines Reisenden am Flughafen habe ich auf meinem Weg nach Australien und zurück getestet und näher nachgefragt – warum ist das eigentlich so?

Lange Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle am Frankfurter Flughafen. Foto: Birte Möller

Lange Warteschlangen vor der Sicherheitskontrolle am Frankfurter Flughafen. Foto: Birte Möller

Die Vorbereitungen für den Flughafen gehen schon am Tag vorher zu Hause los. Ich muss mir überlegen, welche Flüssigkeiten ich im Flugzeug unbedingt brauche und welche ich in den Koffer packen kann. Dabei ist Flüssigkeit nicht gleich Flüssigkeit, auch Cremes und Salben gehören dazu. Sämtliches Makeup und Shampoo ist also schon mal tabu. Oder vielleicht doch nicht? Denn Flüssigkeiten im Handgepäck sind erlaubt, wenn sie sich in einem Behälter, der nicht mehr als 100 Milliliter enthält, befinden. Diese kleinen Tuben und Flaschen müssen dann gesammelt in ein wiederverschließbares Plastiktütchen passen, das nicht mehr als einen Liter fasst. Ganz schön kompliziert.

Verschäfte Kontrollen nach Anschlägen des 11. September

Angefangen haben die verschärften Kontrollen an Flughäfen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Sie spiegelten sich zunächst in Kofferkontrollen wieder, um beim Check-in sicherzustellen, dass niemand gefährliche Substanzen in das Gepäck schmuggelt. Als dann allerdings im August 2006 eine Gruppe Terroristen versuchte, Flüssigsprengstoff mit an Bord mehrerer Maschinen in die USA zu bringen, musste auch das Handgepäck dran glauben. Ab November des gleichen Jahres galt dann die neue 100 Milliliter Regelung.

Brav habe ich meine Flüssigkeiten vorschriftsmäßig verpackt. Foto: privat.

Brav habe ich meine Flüssigkeiten vorschriftsmäßig verpackt. Foto: privat.

Doch was hat es mit dieser Mengenbeschränkung auf sich? Holger Kraft vom Flughafenverband ADV erklärt, dass es sich bei dieser Regelung um einen Kompromiss handelt, um überhaupt noch Flüssigkeiten mit an Bord nehmen zu können. “Sicherheitsexperten gingen bei Einführung der Flüssigkeitsregelung davon aus, dass mit einer Menge von 100 Milliliter kein substanzieller Schaden an einem Verkehrsflugzeug angerichtet werden kann.“ Doch was ist, wenn jemand aus diesen vielen kleinen Behältern eine größere Flüssigkeit zusammen mischt? “Dieses Argument wurde damit entkräftet, dass die Herstellung flüssiger Sprengstoffe ein komplexer chemischer Prozess ist, der sich nicht so einfach mal eben hinter den Sicherheitskontrollstellen bewerkstelligen lässt”, so Holger Kraft.

Nach der Sicherheitskontrolle geht es noch weiter

Ich packe am Flughafen also brav mein Tütchen mit dem nötigsten und lege es an der Sicherheitskontrolle vor. Gleichzeitig muss ich noch meinen Laptop aus der Tasche holen und den Gürtel sowie Schmuck ablegen. Und hinter der Sicherheitskontrolle lauert schon die nächste Stolperfalle: Der Duty Free Shop.

Der wird mir auf der Rückreise von Australien über China nach Frankfurt zum Verhängnis. Als Mitbringsel versuche ich, ein Glas Australischen Honig zu kaufen. Auf die Frage, wo ich denn umsteigen würde, antworte ich wahrheitsgemäß mit „Shanghai und Peking“. Da ist der Traum vom Honig dann auch schon zu Ende geträumt. Zuvor hatte ich immer die Erfahrung gemacht, dass Flüssigkeiten, die man hinter der Sicherheitskontrolle kauft, nicht unter die Begrenzung fallen. In Australien allerdings erklärt man mir, dass ich keine Flüssigkeiten aus dem Duty Free Shop über 100 Milliliter mitführen dürfte, da ich zweimal umsteigen muss. Den Sinn habe ich nicht ganz verstanden, nehme die Erklärung aber dennoch in Kauf und verlasse Australien ohne Honig im Gepäck.

Unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern

Diese verwirrenden Regelungen erklärt Holger Kraft damit, dass im Grunde jeder Staat das Recht hat, seine eigenen Regeln aufzustellen. Auf die Flüssigkeitsbeschränkungen hätten sich zwar alle großen Luftfahrtnationen verständigt, kleinere Abweichungen könne es aber dennoch geben. So sollten zum Beispiel bereits im letzten Jahr die Beschränkungen auf Duty Free Produkte in der EU aufgehoben werden. Dieser Plan wurde allerdings kurzfristig verworfen, weil nicht genügend Mitgliedsstaaten die Vorgaben umsetzen wollten.

Nach China musste ich ohne Australischen Honig reisen. Foto: Birte Möller

Nach China musste ich ohne Australischen Honig reisen. Foto: Birte Möller

Aber es gibt Hoffnung, zumindest in der EU. Die EU-Kommission hat alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, bis zum 29. April 2013 alle Flüssigkeitsbeschränkungen aufzuheben und stattdessen besondere Flüssigkeitsscanner einzusetzen. Allerdings bemängeln Kritiker, dass die dafür benötigte Technologie nicht leistungsfähig genug ist, um Fehler auszuschließen. Und auch diese Regelung würde dann zunächst nur in der EU gelten.

“Sollten Drittstaaten diese Regelung nicht anerkennen, so müssten Flüssigkeiten, die im Handgepäck mitgeführt werden, beim Umsteigen in einem Drittstaat entsorgt werden. Dies ist neben der noch nicht hinreichend leistungsfähigen und getesteten Technologie zur Kontrolle von Flüssigkeiten der wunde Punkt an der Regelung”, so Kraft. Es bleibt also abzuwarten, was die Zukunft bringt. Ich steige in jedem Fall trotzdem jederzeit wieder in den Flieger!

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