Untervermietung – Was muss ich beachten?

Mietvertrag Steht ein längeres Praktikum an oder möchte man die Semesterferien einfach mal bei seiner Familie verbringen, stehen Studierende oft vor der Frage, was sie in dieser Zeit mit ihrer Wohnung am Studienort machen sollen. Für viele ist die Untervermietung eine praktische Zwischenlösung. Pflichtlektüre hat mit Rechtsanwalt Franz Michalek über das Thema gesprochen.

Darf ich mein WG-Zimmer oder meine Wohnung überhaupt untervermieten?

Grundsätzlich ja. In Deutschland gibt es das so genannte „Allgemeine Untermietsrecht“. In diesem ist verankert, dass jeder, der eine Wohnung mietet, auch das Recht hat diese unterzuvermieten. Bei der Untervermietung gibt es allerdings einiges zu beachten. Was genau, hat uns Franz Michalek, der Fachanwalt für Wohnungs- und Mietereigentumsrecht ist, erklärt:

 

 

Im Prinzip ist der Vermieter demnach verpflichtet die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen, außer er hat berechtigte Gründe, die der Erlaubnis entgegenstehen. Solche Gründe können zum Beispiel dann zum Tragen kommen, wenn es durch die Untervermietung zu einer Überbelegung der Wohnung kommen würde. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn man eine Wohnung, die für zwei Personen angelegt ist, an eine Frau untervermieten möchte, die zwei Kinder und einen Partner hat, dessen Schwester ebenfalls einziehen möchte. Ein weiterer berechtigter Grund könnte sein, dass der Vermieter im Vorfeld von dem potentiellen Untermieter beleidigt worden ist.

Was passiert, wenn der Untermieter die Wohnung demoliert?

Als Hauptmieter bleibt der, der die Wohnung untervermietet, in der Haftung. Im schlimmsten Fall müsste also der Hauptmieter für die vom Untermieter verursachten Schäden aufkommen. Franz Michalek rät, sich als Untermieter jemanden auszusuchen, dem man vollkommen vertraut. Brauche ich, wenn ich einen passenden Untermieter gefunden habe, einen Vertrag? Es ist nicht zwingend notwendig einen Vertrag aufzusetzen. Er kann aber sinnvoll sein:

 

 

Man befindet sich als Untervermieter also auf der sicheren Seite, wenn man alle Bedingungen, die einem wichtig sind, schriftlich fixiert. Legt man zum Beispiel in einem Vertrag mit dem Untermieter fest, dass er im Schadensfall für diesen aufkommen muss, kann man der oben beschriebenen Haftung als Hauptmieter entgehen.

Was passiert, wenn mir der Vermieter ohne einen berechtigten Grund die Untervermietung verbietet?

Falls der Vermieter sich der Untervermietung in den Weg stellt, ohne einen berechtigten Grund dafür zu haben, kommt man als Hauptmieter mit der gesetzlich verankerten Kündigungsfrist von drei Monaten aus dem Mietvertrag raus. Dabei ist es egal, wie lang die Kündigungsfrist laut Mietvertrag eigentlich vorgeschrieben ist.  

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