Zugunglück von Bad Aibling: Haftstrafe für Fahrdienstleiter

Urteilsspruch im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling: Das Landgericht Traunstein hat den angeklagten Bahn-Mitarbeiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Fahrdienstleiter der fahrlässigen Tötung schuldig ist. Am 9. Februar waren bei dem Zusammenstoß zweier Züge in Oberbayern zwölf Menschen ums Leben gekommen.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte gestanden, gegen die Vorschriften der Deutschen Bahn verstoßen zu haben, wie unter anderem Spiegel Online berichtet. Bis kurz vor dem Zusammenstoß habe er ein Fantasy-Rollenspiel auf seinem Smartphone gespielt. Im weiteren Verlauf des Unglücks stellte der Bahn-Mitarbeiter – möglicherweise durch das Spiel abgelenkt – mehrere Signale falsch. Außerdem drückte er beim Absetzen des Notrufes eine falsche Taste und erreichte die Lokführer nicht.

Mit dem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Verteidigung des Mannes hatte dagegen für eine Bewährungsstrafe plädiert.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert