Mindestlöhne: Keine negative Wirkung

Duisburg. Mindestlöhne müssen nicht zwangsweise zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Expertise, die die Universität Duisburg-Essen und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) veröffentlicht haben.

Wie die Mindestlohnregelungen wirken können, haben die IAQ-Direktoren Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf in der Studie für die Friedrich-Ebert-Stiftung beobachtet und analysiert. Für ihre Studie haben Forscher von sechs unterschiedlichen Instituten im Jahr 2011 acht Branchen mit Mindestlöhnen untersucht – von Wäschereien bis Wachdiensten. Die Lohnuntergrenzen reichten dabei von sieben Euro pro Stunde bei den Wachdiensten und Wäschereien bis zu 13,40 Euro im Baugewerbe.

Dabei stellte sich heraus, dass sich die Mindestlöhne in keiner der acht Branchen negativ auf die Beschäftigung auswirkten, teilt die Uni Duisburg-Essen mit. Ein zu niedrig angesetzter Mindestlohn würde aber kaum wirken. Außerdem sei die Kontrolle für die Einhaltung der Mindestlöhne sehr wichtig. Sie sollen helfen, Beschäftigungsformen mit hohem Missbrauchspotential einzuschränken, beispielsweise bei Minijobs oder Entsendungen.

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