Bochumer Mensa: Klops-Klau kein Kündigungsgrund

BOCHUM. Im Juli 2009 wurde ein Mitarbeiter der Universitäts-Mensa wegen eines Bagatelldelikts gefeuert, jetzt muss er wieder eingestellt werden. So urteilte das Landesarbeitsgerichtes Hamm in  zweiter Instanz.

Wie der Spiegel berichtet hatte der Mensa-Mitarbeiter auf dem Weg durch die Küche zwei Buletten und zwei Pommes an sich genommen. Sein Chef hatte ihn daraufhin in sein Büro gebeten. Der Mitarbeiter war dem nicht nachgekommen, nahm sich stattdessen zwei weitere Buletten und ging in den Pausenraum.

Weder die fehlende Unterordnung noch das Entwenden der Lebensmittel sah das Landesarbeitsgericht als Kündigungsgrund. Der Chef hätte zunächst mit einer Abmahnung reagieren können. Der Mitarbeiter arbeitete bereits seit 19 Jahren im Mensa-Betrieb. Nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes sei er ohnehin nur noch außerordentlich kündbar.

1 Comment

  • Kündigung sagt:

    Über dieses Thema habe ich mich gestern mit jemandem unterhalten, der mit solchen Fällen zu tun hat (nein, kein Arbeitgeber). Mir scheint, bei vielen hier geht der Blickwinkel in die falsche Richtung. Es geht bei dieser Kündigung nicht darum, vergangenes Verhalten zu bestrafen, sondern darum, ob und wie sehr dadurch die Vertrauensbasis für eine zukünftige Zusammenarbeit ge- oder gar zerstört ist. Die Kassiererin, die den Pfandzettel über 1,32 €, der schon im Büro des Filialleiters lag, an sich genommen hat und, als sie erwischt wurde, Kolleg(inn)en beschuldigt hat, obwohl die meisten von ihnen ein Alibi hatten, ist als Kassiererin sicher nicht mehr tragbar, egal wie lange sie schon beschäftigt war. Bei der Dame, die einen am Automaten liegenden Pfandbon gefunden und, weil sie nicht abkömmlich war, ihn erst einmal in ihre Tasche gesteckt hat, um ihn bei nächster Gelegenheit ordnungsgemäß abzugeben, liegt der Fall nicht ganz so einfach.
    Es gibt viele Fälle, in denen Mitarbeiter sich schlimmeres geleistet haben und die gegen jedes Rechtsempfinden zu ihren Gunsten ausgegangen sind. Die passen bloß nicht in die derzeit modische Stimmung in der Presse; also wird darüber auch nicht berichtet. Ein konstruiertes, aber realistisches Szenario: jemand säuft bei der Arbeit und soll gekündigt werden. Der Arbeitsrichter meint, Alkoholismus sei eine Krankheit, man müsse ihn erst einmal abmahnen und ihm noch eine Chance geben. Später ist der Mensch dann so geschädigt, daß er als schwerbehindert gilt und nun deswegen nicht mehr gekündigt werden kann. Den müssen dann die anderen Arbeitnehmer mit durchschleppen. Gerecht?
    Es ist nicht alles so einfach, wie es auf den ersten Blick manchmal scheint bzw. in der Presse dargestellt wird.

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