Steuervorteile für Studenten sollen begrenzt werden

Berlin. Mitte August urteilte der Bundesfinanzhof, dass Kosten für Lehre und Studium steuerlich geltend gemacht werden können. Zwar will das Finanzministerium dieses Urteil befolgen, jedoch werden die Vergünstigungen begrenzt.

Das Urteil des Bundesfinanzhofes sah vor, dass die kompletten Kosten für das Studium in voller Höhe und bis mindestens vier Jahre rückwirkend absetzbar seien, das heißt sie hätten mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden können.

Doch angesichts der Staatsverschuldung von knapp zehn Billionen Euro will das Finanzministerium diese Vergünstigungen begrenzen, da ansonsten Kosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro entstehen würden. „Der abziehbare Betrag wird aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt“, heißt es demnach auch in einem Vermerk des Ministeriums.

Unter anderem ist vorgesehen, nur die Kosten zu berücksichtigen, die während der Regelstudienzeit anfallen. Auch Eltern, die für ihre Kinder während des Studiums Unterhalt zahlen, sollen dieses Geld nicht steuerlich geltend machen können, heißt es in einem Vermerk des Ministeriums.

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