Verspätungen: Ansprüche mit dem Semesterticket

Seit Ende November sorgt der Stollen in der Nähe des Essener Hbf nun schon für Verspätungen bei der Bahn: Kommt der Zug, kommt er nicht? – das fragt man sich als Uni-Pendler jeden Morgen am Bahnsteig. Erst ab Januar soll alles wieder nach Plan laufen. Deshalb beantwortet pflichtlektüre jetzt die wichtigsten Fragen zu den Ansprüchen, die ihr mit dem Semesterticket bei Verspätungen an die Bahn stellen könnt.

Am Essener Hauptbahnhof dürfen die Züge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Verspätungen sind die Regel.

Am Essener Hauptbahnhof dürfen die Züge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Verspätungen sind die Regel. Teaserfoto und Bild: Michael Kraemer / pixelio.de

Welche Ansprüche hat man mit dem Semesterticket überhaupt gegenüber der Bahn?

Es gibt im Ruhrgebiet drei Arten von Ansprüchen, die ein Kunde erheben kann. Studenten sind mit ihrem Semesterticket automatisch Kunden des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Deshalb haben sie Anspruch auf die Mobilitätsgarantie NRW und auch auf die Fahrgastrechte. Die besten Chancen auf Erstattung hat man als Inhaber des Semestertickets aber mit der Mobilitätsgarantie NRW. Das Pünktlichkeitsversprechen – ein Service einiger Stadtverkehrsverbünde für Fahrten innerhalb der Stadt –  gilt nicht für das Semesterticket. Dabei würden schon eine Verspätung von 10 Minuten erstattet.

Was ist die Mobilitätsgarantie NRW?

Mit der Mobilitätsgarantie NRW versprechen die Verkehrsverbünde Nordrhein-Westfalens ihren Kunden, bei Zugausfällen trotzdem ans Ziel zu kommen. Fährt ein VRR-Verkehrsmittel mit mindestens 20-minütiger Verspätung ab, hat der Fahrgast das Recht, sich ein Taxi zu nehmen oder den Fernverkehr (IC, EC, ICE) zu nutzen. Für den Fernverkehr muss allerdings ein zusätzliches Ticket gekauft werden, das erst im Nachhinein erstattet wird.

Was genau wird dabei erstattet?

Die Kosten für Taxi oder Fernverkehr werden bis zu einer Summe von 25 Euro von dem jeweiligen Verkehrsunternehmen erstattet. Passieren die Verspätung oder der Ausfall zwischen 20 und 5 Uhr, bekommt ein Fahrgast pro Kopf sogar bis zu 50 Euro der Kosten erstattet. Aber aufgepasst: Das gilt nur, wenn kein anderes öffentliches Verkehrsmittel innerhalb der 20-minütigen Verspätung zum Zielort fährt. Eventuell muss man also auf Busse oder U-Bahnen umsteigen, auch wenn das länger dauert.

Wie wird die Mobilitätsgarantie NRW eingefordert?

Innerhalb von 14 Tagen muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dort werden die persönlichen Daten und die Kontoverbindung angegeben und Informationen zu der verspäteten oder ausgefallenen Verbindung eingetragen. Außerdem muss eine Kopie des Semestertickets und der Originalbeleg der Taxiquittung oder des Fernverkehrtickets beigelegt werden.

Was gilt bei den Fahrgastrechten?

Bei Zeit-Tickets – wie dem Semesterticket – haben die Kunden ab 60 Minuten Verspätung einen Anspruch auf eine Entschädigung von 1,50 Euro. Beträge unter 4 Euro werden aber von der Bahn nicht ausgezahlt. Deshalb heißt es: Verspätungen sammeln. Dann müssen diese Entschädigungen beantragt werden. Insgesamt muss man also mehrere Stunden warten, um eine Entschädigung zu bekommen. Im Notfall also lieber auf die Mobilitätsgarantie NRW berufen!

Lohnt sich die Mobilitätsgarantie überhaupt?

Eine Taxifahrt vom Bochumer Hbf zur Uni kostet ca. 29 Euro. Erstattet werden allerdings höchstens 25 Euro. Vom Essener Hbf zahlt man schon fast 60 Euro für ein Taxi zur TU Dortmund. Hier lohnt es sich also nur, wenn man sich ein Taxi teilt. Die Kosten werden nämlich pro Person erstattet. Generell kommt es aber gerade im Ruhrgebiet wegen der engen Taktung und der vielen verschiedenen Verkehrsmittel sehr selten vor, dass es innerhalb von 20 Minuten gar kein alternatives Verkehrsmittel gibt, das zur Uni oder einem anderen gewünschten Ziel fährt.

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