Ruhr-Uni Bochum steht unter Denkmalschutz: Uni protestiert

Mit ihrer klobigen, eigenwilligen 1970er-Jahre-Architektur trifft die Ruhr-Universität (RUB) sicherlich nicht jeden Geschmack. Doch der Beton-Campus ist aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken, meint die Bezirksregierung Arnsberg. Seit Oktober steht er auf der Denkmal-Liste der Stadt Bochum. Die Hochschule hat Rechtsmittel eingelegt. Sie befürchtet eine zu kleinteilige Regelung für zukünftige Baumaßnahmen.

Der „gesamte Komplex mit allen Teilelementen“, wie dem charakteristischen Audimax oder der Fußgängerbrücke über der Universitätsstraße, sei als schutzwürdig definiert worden, sagt Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung auf Anfrage der pflichtlektüre. Der Denkmalschutz beziehe sich auf das gesamte Erscheinungsbild der Uni. Der „visuelle Gesamteindruck“ solle für die Zukunft geschützt werden. Das bedeutet im Klartext: Lässt die Uni alte Gebäude komplett abreißen, sollte das neue im ähnlichen Stil errichtet werden, mit gleicher Höhe und beispielsweise den gleichen Balkonkonstruktionen.

Dass ebendiese Regelungen zu kleinteilig ausfallen, befürchtet nun die RUB. „Das Erscheinungsbild der Uni steht prägend für eine ganz bestimmte Zeit“, sagt auch Hochschulsprecher Jens Wylkop. Dies sei „jenseits vom ästhetischen Empfinden“ unumstritten. Deshalb sei der in den 1960er- und 1970er-Jahren errichtete Campus grundsätzlich erhaltenswert. Der Denkmalschutz müsse aber so praktikabel sein, dass weitere Baumaßnahmen ohne große Komplikationen realisiert werden können.

Die Uni hat Rechtsmittel eingelegt und will nun mit allen beteiligten Partnern klären, wie detailliert der Denkmalschutz ist und was er umfasst, erklärt der RUB-Sprecher. Wie lange dieser Prozess dauert, könne nicht vorausgesagt werden. Laufende Baumaßnahmen auf dem Campus, wie zum Beispiel die Erweiterung der G-Gebäude ­– dort sind die Geisteswissenschaften untergebracht  – um das Gebäude GD, ­werden wie geplant fortgesetzt, teilt Jens Wylkop mit.

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