Duell: Alkoholverbot in Zügen?

das-duell-alkohol

München und Hamburg haben es bereits: Das Alkoholverbot im gesamten Nahverkehr. Neben ihnen gibt es nur wenige weitere Verkehrsverbünde, die Alkohol aus Bus und Bahn verbannen. Ihnen gegenüber stehen Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und die Deutsche Bahn AG. Sie möchten keine bundesweit einheitliche Regelung auf den Weg bringen. Ihre Befürchtung: Das Verbot und seine Durchsetzung ziehe höhere Kosten nach sich. Verkehrsverbünde mit bereits umgesetztem Alkoholverbot sprechen jedoch von einer gesunkenen Anzahl an Strafdelikten und Müll in Bahnen. Wie sehen Studenten das Alkoholverbot im Nahverkehr? Stellvertretend diskutieren pflichtlektuere.com-Autoren Alexander Koch und Daniel Moßbrucker über die Vor- und Nachteile eines Alkoholverbots.

pro contra
„Alter, verpiss dich!“ Nach einem schönen Samstagabend mit Freunden stolpert man müde in den Zug und damit in die alkoholisierte, feierwütige Masse. Aus Versehen landet man aber nicht auf den eigenen Füßen, sondern auf denen eines extrem alkoholisierten Mitfahrers. 
Die Nase wird mit verschiedensten Gerüchen bombardiert, dass einem die Luft wegbleibt. Die Augen bleiben erst am versifften Typen hängen, dann an Bierlachen auf dem Boden und Alkohol-Leichen in den Sitzbänken. Das Prädikat „ekelerregend“ trifft die Situation ganz gut. Zugegeben, das sind Extremsituationen, die man in der Woche tagsüber kaum im Nahverkehr erleben wird. Und doch dürfte sich jeder einmal in dieser oder einer ähnlichen Situation wiedergefunden haben. Angenehm ist etwas anderes – denke wohl nicht nur ich. Städte wie München und Hamburg haben im öffentlichen Nahverkehr Alkoholverbote eingeführt und kamen damit zahlreichen Kundenforderungen nach. Als Überregulierung empfinde ich das Verbot schon deshalb nicht, da die Gesellschaft selbst das Verbot fordert. Anders sind die Initiativen in den beiden Städten nicht zu verstehen.

.

Nachts ohne Angst Bahnfahren

Genauso wie man nachts ungern zwielichtigen Gestalten in dunklen Ecken der Stadt begegnet, möchten nüchterne Bahngäste Betrunkenen im Zug begegnen. Nicht jeder Besoffene ist ein Rowdy und Schläger. Dennoch kommen einem Bilder und Schlagzeilen von Gewalt durch Alkohol in den Kopf. Reaktionen, wie eben in der Situation geschildert, machen einen nicht entspannter. So wird aus einer normalen Bahnfahrt Stress.

Betrunkene riechen nicht nur nach Alkohol – was sicherlich noch am ehesten zu verschmerzen wäre – sondern machen auch Dreck und insbesondere in Gruppen gerne auch mal Lärm. Viel schlimmer sind aber die vermehrten Übergriffe durch Alkoholisierte auf andere Fahrgäste, von denen man tagtäglich in der Zeitung liest. Leider neigen viele Zeitgenossen im Rausch zu Rüpeleien und zur Selbstüberschätzung, indem sie sich gegenüber anderen als Alpha-Männchen aufspielen. Das mag für Betrunkene mit herabgesetzter Hemmschwelle lustig sein, gleicht aber für den nüchternen Mitfahrer einem Albtraum. Toleranz? Ja, gerne. Aber bei Beleidigungen und Gewalt hört der Spaß auf.

Suff im Zug kostet jeden Geld

Es geht nicht darum, Betrunkenen die Fahrt mit der Bahn zu verwehren. Vielmehr soll durch das Verbot der Suff und damit auch das berühmt berüchtigte „Vorglühen“ in der Bahn vor Fußballspielen, Partys oder Weihnachtsmarkt-Besuchen ein Ende haben – und damit hoffentlich auch Provokationen und Schlägereien. Nicht nur jede Menge Aufräum- und Säuberungsarbeiten würden dem Bahnpersonal erspart, sondern auch viel Ärger durch Gewalt und dessen Folgen. Vom durch Alkohol bedingten Vandalismus ganz zu schweigen. Dass hier Kosten reduziert werden und unsere Ticket-Preise nicht noch weiter steigen, liegt in unser aller Interesse.

Wer ein Alkoholverbot in Zügen der Deutschen Bahn (DB) fordert, sollte sich zunächst einmal das aktuelle Ergebnis des Konzerns verinnerlichen: In 2011 fuhr die Bahn einen Gewinn von rund 1,33 Milliarden Euro ein – ein Plus von über 25 Prozent. Der Umsatz stieg gleichzeitig im Vergleich zu 2010 nur um zehn Prozent. Die Bilanz haben Bahnchef Rüdiger Grube & Co. vor allem mit Preiserhöhungen erreicht, zudem wurden gerade im Fernverkehr unrentable Fahrten gestrichen. Dass sich gleichzeitig auch die Reisequalität verbessert hat, wird allein von der DB propagiert. Im Alltag sind die Züge häufig verspätet und überfüllt. Das Unternehmen hat daher nicht das Recht, noch weitere Entbehrungen der Gäste zu fordern. Sie zahlen seit Jahren mehr Geld für ihre Fahrten und sollen jetzt auch noch darauf verzichten, nach der Arbeit ein Feierabendbier zu trinken und sollen vor einem Fußballspiel die Flasche in der Tasche  lassen. So nicht! Die angeblich höheren Reinigungskosten kann der Konzern gewiss durch seinen Gewinn finanzieren.

.

Betrunkene Störenfriede sind die Ausnahme

Richtig ist, dass andere Reisende bisweilen durch betrunkene Mitfahrer gestört werden. Ein entspannter Trip ist dann nur noch schwer möglich. Aber das Bild von bierstinkenden, überfüllten Wagons ist überspitzt und – zum Glück – die Ausnahme. Dieses Problem tritt besonders bei Sonderveranstaltungen auf, etwa zu Bundesligaspielen oder während der Hochphase im Karneval. Hier würden sich die Feierwütigen wohl auch durch ein Verbot nicht vom Trinken abhalten lassen.

Gefordert ist in solchen Fällen eher die Bahn selbst, die mit zusätzlichen Zügen für eine Entspannung der Lage sorgen könnte. Das kostet Geld, na klar. Aber es muss letztlich im Interesse des Unternehmens liegen, seinen Gästen eine angenehme Fahrt zu bereiten. Extreme Situationen erfordern nun einmal besondere Maßnahmen.

Im Gegensatz dazu ist es an „normalen“ Tagen völlig unproblematisch im Zug Alkohol zu trinken. Wenn der Sitznachbar zur Flasche greift, fühlt sich zumeist niemand gestört – das beweist der Bahn-Alltag. Und wem es doch missfällt, der kann sein Gegenüber immer noch höflich auffordern, das Bier wegzustellen. Ein generelles Verbot jedenfalls wäre überzogen.

Für die Bahn gelten andere Kriterien

Ganz nebenbei sollte noch bemerkt werden, dass die Deutsche Bahn ein privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen ist. Es erwirtschaftet einen Teil seines Umsatzes also über Verträge mit dem Bund. Der Konzern operiert somit nicht absolut autonom im ökonomischen Wettbewerb, sondern ist ferner seiner öffentlichen Aufgabe verpflichtet: der Fahrgastbeförderung.

Daher gelten für die Bahn andere Kriterien. Im Großen wie im Kleinen. Es ist problematisch, wenn aus Profitgründen unrentable Strecken einfach gestrichen werden. Und es ist ebenso problematisch, allen Bürgern den Alkoholgenuss in Zügen zu verbieten. Die Bahn hat größere Baustellen, für die sie ihre Energie verwenden sollte.

das-duell-feeder

Foto: stockxchng/bizior, Montage: Steinborn/Schweigmann, Teaserfoto: Daniel Moßbrucker

4 Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert