Nach dem Umzug – vor der Ummeldung

Ein Beitrag von Julia Knübel

Pünktlich zum Semesterstart setzt für viele Studenten der Umzugsstress ein. Von zu Hause weg, aus dem Praktikum wieder da, eine neue WG gefunden – Gründe zum Umziehen gibt es viele. Nach dem Umzug steht der Weg zum Einwohnermeldeamt an. Denn in Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, seinen neuen Wohnort zu melden. Wie das geht, wie viel Zeit man hat und warum das überhaupt notwendig ist, pflichtlektuere hat nachgefragt.

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Winfried Winkler rät jedem zur Ummeldung. Fotos: Julia Knübel

Jede neue Wohnung muss angemeldet werden. Auch jedes neue WG-Zimmer, das bezogen wird, muss beim Einwohnermeldeamt eingetragen werden. So steht es im Meldegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. „Das Verfahren ist ganz einfach. Man geht zum Einwohnermeldeamt, bringt seinen Personalausweis mit und gibt die neue Adresse an“, sagt Winfried Winkler (53 Jahre). Der Mann muss es wissen, er ist Sachgebietsleiter für Einwohnerwesen in Dortmund und das seit 35 Jahren. Jeder, der in einer Stadt neu zuzieht oder innerhalb einer Stadt umzieht, hat eine Woche Zeit zum Einwohnermeldeamt zu gehen und seinen neuen Wohnsitz zu melden. Wer diese Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit einem Bußgeld geahndet werden. „Aber keine Angst“, sagt Winkler. „Beim Einwohnermeldeamt in Dortmund passiert das nur in Ausnahmefällen. Bei der Ummeldung muss zwar das Einzugsdatum angegeben werden, aber das darf auch schon mal ein halbes Jahr zurückliegen.“

Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?

Bei der Ummeldung muss angegeben werden, ob der vorherige Wohnsitz aufgegeben wird oder ob etwa der Wohnsitz bei den Eltern mit eingetragen bleiben soll. Das Einwohnermeldeamt entscheidet dann je nach überwiegendem Aufenthaltsort, ob die neue Adresse Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. „Bei Studenten ist der neue Wohnsitz fast immer der Hauptwohnsitz, schließlich halten sie sich in ihrer Unistadt ja auch die meiste Zeit auf“, erklärt Winkler. Und: Dortmund, Bochum und Essen erheben Zweitwohnsitzsteuer. Gibt ein Student seine neue Bleibe als Zweitwohnung an, werden zwölf Prozent Steuern auf die jährliche Nettokaltmiete erhoben. Diese Steuer ist unabhängig vom Einkommen.
Auch wer keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber hier studiert, muss seinen neuen Wohnsitz melden. Für Angehörige der EU ist das kein Problem. Zusätzlich zum Ausweis wird nur ein Lichtbild benötigt und der Antrag auf Erhalt einer Freizügigkeitsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kann sich der Antragsteller dann unbeschränkt in Deutschland aufhalten und sich frei bewegen. Ausländische Studierende, die nicht aus der EU kommen, brauchen zusätzlich noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Die muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Die Ummeldung eines Wohnsitzes selbst dauert nur wenige Minuten, die Wartezeiten können jedoch manchmal lang sein. Das Einwohnermeldeamt in Dortmund öffnet um 7 Uhr. In den ersten zwei Stunden ist erfahrungsgemäß am wenigsten los. „Aber welcher Student steht schon so früh auf?“, fragt Winkler und lacht. Wer lange schlafen und trotzdem nicht warten will, kann in Dortmund einen Termin ausmachen.

Den neuen Perso gleich mit beantragen

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Der Bogen ist sehr schnell ausgefüllt.

Bei der Ummeldung kann der neue Personalausweis im Scheckkartenformat gleich mitbeantragt werden. Dazu benötigen die Beamten ein biometrisches Foto. Doch der neue Ausweis ist nicht verpflichtend. Solange der alte Ausweis noch gültig ist, kann er weiter benutzt werden. Für alle unter 24 Jahren kostet der neue Perso 22,80 Euro und ist sechs Jahre gültig. Wer älter ist, muss 28,80 Euro zahlen. Dafür gilt der Personalausweis dann auch zehn Jahre. Für das Anmelden eines neuen Wohnsitzes erhebt die Stadt Dortmund keine Gebühren.

Gründe für die Ummeldung

Doch warum sich überhaupt ummelden? „Über die Sinnhaftigkeit, kann man diskutieren“, meint selbst Winkler. Aber: Wer sich ummeldet bleibt gesetzestreu. Und sogenannte Melderegisterauskünfte sind nur dann erfolgreich, wenn der aktuelle Wohnsitz gemeldet ist. Diese Auskünfte kann jeder starten. Das Einwohnermeldeamt gibt dann im Einzelfall Auskunft über eine Adresse. „Anfragen bei der Planung eines Klassentreffens sind besonders häufig und die Post fragt auch schon mal nach, wenn etwa eine Anschrift nicht leserlich ist.“ Sich umzumelden ist also vernünftig. Denn wer sich ummeldet, erspart sich unnötige Fahrtwege. Neue Papiere können bequem vor Ort beantragt werden und zur Landtagswahl am 13. Mai darf auch nur, wer seinen Hauptwohnsitz in NRW hat.

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