Schadensersatz statt Kitaplatz

Die Stadt Leipzig muss drei Familien mehr als 15.000 Euro Schadenseratz zahlen, weil sie nicht rechtzeitig einen Kitaplatz finden konnten. Das Landgericht Leipzig verurteilte die Stadt am Montag zu der Zahlung. Das Urteil könnte als Präzedenzfall dienen: Auch Kommunen in NRW könnten für einen schleppenden Kita-Ausbau zahlen müssen.
 
Da sie für ihre Kinder keinen Kitaplatz fanden, blieben die Mütter länger als geplant zu Hause. Sie klagten daraufhin den Verdienstausfall ein und bekamen am Montag Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Stadt könnte Berufung einlegen. Der Sprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Ursula Krickel, ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem eine Kommune dazu verurteilt wurde, Schadensersatz zu zahlen. Es habe einzelne Fälle gegeben, in denen sich Eltern und die Kommune außergerichtlich „gütlich im Sinne der Kinder“ geeinigt hätten, sagte sie.
 
Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren. Der Ausbau der Plätze kann jedoch nicht mit der gestiegenen Nachfrage der Eltern mithalten. Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes wurden im März 2014 nur rund ein Drittel der Unter-Dreijährigen in einer Krippe oder von einer Tagesmutter betreut. In NRW ist man laut Familien-Landesministeium gut im Zeitplan.
 
Dennoch könnte das Urteil auch Konsequenzen für Kommunen in NRW haben, die den Kita-Ausbau nur schelppend vorantreiben. „Damit ist ein Damm gebrochen, welcher zu einer Klageflut führen kann. Es wurde eindeutig ein Präzedenzfall geschaffen“, sagte Familienrechtlerin Katrin Schröter gegenüber Bild.de.
 

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