2017: Keine zusätzlichen elektronischen Lerninhalte für Studierende mehr

Ab dem ersten Januar 2017 müssen alle Hochschulen Deutschlands jegliche online zur Verfügung gestellten pdf-Dokumente offline nehmen oder sperren. Das berichtet die Ruhr-Universität Bochum am 1. Dezember. Der Grund für diese Änderung ist der kürzlich neu geschlossene Rahmenvertrag der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) mit der Kultusministerkonferenz. Die VG Wort vertritt die Rechte der Autoren von Sprachwerken.

Bislang konnten Hochschulen ihren Studierenden Lerninhalte und modulbegleitende Literatur in elektronischer Form auf Online-Plattformen wie zum Beispiel Moodle zur Verfügung stellen. Die jeweilige Hochschule zahlte dafür pauschal. Ab Januar 2017 soll sich das aber ändern. Der neue Rahmenvertrag mit der VG Wort sieht vor, dass die Einrichtungen alle bereitgestellten und urheberrechtlich geschützten Werke einzeln angegeben und abrechnen müssen. Die Höhe der Gebühr ist hierbei auch von der Anzahl der Studierenden in der jeweiligen Lehrveranstaltung abhängig, wie die Studierendenzeitschrift der Universität Potsdam Speakup berichtet.

Diese Änderung bedeutet einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand für die Hochschulen, der laut der Ruhr-Universität Bochum (RUB) für die meisten nicht praktikabel ist. Daher haben sich viele Hochschulen, darunter die TU Dortmund und die RUB, gegen eine Unterzeichnung des neuen Rahmenvertrags entschieden. 

 

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