Uni-Bücher dürfen nur eingeschränkt online gestellt werden

Der Bundesgerichtshof hat laut spiegel.de entschieden, dass Universitäten und Schulen maximal 12 Prozent eines Buches kostenlos digital zur Verfügung stellen dürfen.

Oftmals laden Dozenten in unieigenen Lernportalen Werke fast vollständig hoch – was den Studenten Kosten erspart, die Urheber allerdings verärgert. Wie viel die Unis hochladen dürfen, wurde daher nun vom Bundesgerichtshof festgelegt. Den Dozenten ist es nicht mehr erlaubt urheberrechtlich geschützte Werke einfach zum Download bereitzustellen. Bei mehrbändigen Werken wurde die Maximalgrenze auf 100 Seiten festgelegt. Ein Konflikt der Fernuniversität Hagen mit dem Alfred Körner Verlag führte zu diesem Urteil, da den Studenten zu viele Seiten hochgeladen wurden. Die Fernuniversität muss nun für den Schaden aufkommen.

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