Chaos an der UDE: Ist die Stupa-Wahl gültig?

Auch eine Woche nach der Wahl des Studierenden-Parlaments (Stupa) der Universität Duisburg-Essen (UDE) ist immer noch unklar, ob die Wahl gültig ist und die Stimmen ausgezählt werden. Nach turbulenten Tagen endete die Wahl am Freitag (25.11.) mit dem Besuch der Polizei auf dem Essener Campus der UDE. Jan Bauer, der stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (Asta) der Universität Duisburg-Essen und Referent für Presse & Öffentlichkeitsarbeit, soll laut derWesten.de eine der Wahlurnen in seinen Besitz gebracht haben.

An der Universität Duisburg-Essen ist der Streit um die StuPa-Wahö verhärtet.

An der Universität Duisburg-Essen ist der Streit um die Stupa-Wahl verhärtet. Foto: Florian Hückelheim / Teaser-Bild: Grabscheidt (pixelio.de).

Nach dem Eintreffen der Polizei-Beamten, Mitgliedern der Universitätsverwaltung und dem Anwalt des Asta wurde dann eine vorläufige Einigung erzielt: Man verständigte sich darauf, die versiegelte Urne durch den Asta-Anwalt verwahren zu lassen. Nach Angaben der Pressestelle der Polizei Essen ist bislang keine Anzeige gegen Herrn Bauer erstattet worden.

Eigentlich hätte die Wahl für das Stupa der UDE schon vor einigen Monaten stattfinden sollen, doch aufgrund von Formfehlern wurde sie auf die Woche vom 21. bis zum 25. November verlegt. Der Wahlausschuss wollte die Wahlen in diesem Zeitraum gerne durchführen, wie Felix Hesse, Vorsitzender des Präsidiums des Stupa der UDE und Mitglied der JuSo Hochschulgruppe sagte. Doch auch dieser Termin wurde vom Asta beanstandet: Jens Eißmann, Vorsitzender des Asta, versuchte noch am Freitag vor der Wahlwoche die Stimmabgaben zu verhindern. Dazu stellte er im Namen des Asta beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Bei diesem Antrag sind neben dem Asta auch der Ring Christlich-Demokratischer Studenten RCDS Essen e.V. und ein weiterer Student als Antragsteller verzeichnet.

„Verfahrensfehler“ stehen der Wahl nicht im Wege

Am Montag (21.11) nahm Jens Eißmann auf der Homepage des Asta Stellung zu dem Antrag beim Verwaltungsgericht. Darin spricht er von „Pflichtverletzungen“ und der „Nichteinhaltung von Fristen“. Beispielsweise sei durch eine auf zwei Tage begrenzte Einreichmöglichkeit von Wahlvorschlägen gegen die Wahlordnung der Studierendenschaft verstoßen worden. Aufgrund der „Fülle von Verstößen“, so Eißmann weiter, sei die Wahl im Nachhinein anfechtbar. Als Vorsitzender müsse er laut Satzung „bei solchen Verstößen sein Veto einlegen“. Auch gegen die Hochschule selbst erhebt Eißmann Vorwürfe: Sie hätte als „direkte Rechtsaufsicht“ die rechtliche Lage prüfen können, um zu einer eindeutigen Aussage zu kommen, ob die Wahl durchgeführt werden könne oder nicht. Da dies nicht geschehen sei, habe er den „vorliegenden Fall an das Verwaltungsgericht“ gesendet.

Am Dienstag wies das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Antrag ab, stellte in seiner Begründung jedoch heraus, dass „das Wahlverfahren an einem schwerwiegenden, ergebnisrelevanten und (…) auch nicht heilbaren Verfahrensfehler“ leide. Um die „Hauptsachenentscheidung“ nicht vorwegzunehmen, ordnete das Gericht an, die Wahlen weiter durchzuführen.

Der Asta der Uni Duisburg-Essen ist eine der Konfliktparteien im Streit um die Stupa-Wahl. Foto:

Der Asta der Uni Duisburg-Essen ist eine der Konfliktparteien im Streit um die Stupa-Wahl. Foto: Florian Hückelheim

Wahlmanipulationen mit allen Mitteln?

Nach Bekanntwerden des Gerichtsentscheids veröffentlichte der Asta-Vorsitzende Eißmann eine Beanstandung des Wahlverfahrens mit aufschiebender Wirkung (dies steht dem Asta-Vorsitzenden zu), mit dem Ziel, auf diesem Wege die Wahlen abbrechen zu lassen. Laut einer Stellungnahme UDE-Pressestelle hat die Hochschulleitung daraufhin mit einer formellen Beanstandung der Beanstandung reagiert, um die Wahlen weiterhin durchführen zu lassen. Anschließend habe Jan Bauer, der stellvertretende Asta-Vorsitzende, versucht alle Asta-Maßnahmen zur Unterstützung der Wahl auszusetzen, informiert die Juso Hochschulgruppe auf ihrer Website dar. Auf mehrmalige telefonische und schriftliche Anfrage der pflichtlektüre beim Asta-Vorsitzenden Jens Eißmann und seinem Stellvertreter Jan Bauer zu den Vorgängen in der Wahlwoche wurde keine Antwort gegeben.

„Es wurde wirklich alles versucht, um die Wahlen zu verhindern“, sagt Felix Hesse. Ihm zufolge hat Bauer versucht, durch das Gebäudemanagement der UDE die elektronischen Schlüssel für die Räume der Studentenvertretung und Hesses Büro zu sperren. „Durch schnelles Eingreifen konnte ich eine Freigabe der Türen erwirken“, so Hesse. Die Hochschulgruppe dielinke.sds spricht in einer Pressemitteilung von einem „langwierigen Prozess der Sabotage und Manipulation“. Herr Bauer habe versucht „eine Druckerpatrone zu stehlen und Wahlzettel zu entwenden“. Dielinke.sds wertet die Situation rund um die Stupa-Wahl als „unrühmlich und hochpeinlich.“

Ist die Wahl gültig?

Nach der Darstellung der Juso-Hochschulgruppe sei am Mittwoch (23.11) seitens der Asta ein Berufungsgesuch an das Oberverwaltungsgericht Münster ergangen, um einen Abbruch der Wahl doch noch zu legitimieren. Aber auch das Oberverwaltungsgericht in Münster soll demnach den Antrag abgewiesen haben.

Am Freitag markierte dann um 16 Uhr die kurzfristige Entwendung der Wahlurne das Ende der Stupa-Wahl an der UDE. Die für 18 Uhr geplante Auszählung der Stimmen konnte daher nicht durchgeführt werden. Wie die Streitigkeit um die Stupa-Wahl an der UDE ausgeht, ob die Stimmabgabe gültig ist oder wiederholt werden muss, ist noch offen. „Die Ungültigkeit der Wahl ist bislang nicht festgestellt“, sagt der Präsident des Stupa-Präsidiums, Hesse. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss nun in seiner „Hauptsachenentscheidung“ darüber urteilen, ob die Stimmen ausgezählt werden dürfen oder nicht.

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