Landgericht stoppt Taxi-App Uber

Das Frankfurter Landgericht hat mit einer einstweiligen Verfügung den Fahrdienst Uber in Deutschland gestoppt.  Dieser will nun dagegen vorgehen.

Laut einem Beschluss des Landgerichts ist es dem Unternehmen fortan untersagt, Beförderungswünsche an Fahrer zu vermitteln, die nicht „im Besitz einer Genehmigung nach Personen-Beförderungsgesetz“ sind. Ansonsten droht eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro. Schon seit Mitte April ist der Konkurrent zu herkömmlichen Taxi-Unternehmen in Berlin unterwegs, seit einiger Zeit auch in weiteren Metropolen im deutschsprachigen Raum.

Von der Entscheidung betroffen ist das Angebot UberPop, bei dem Fahrgäste an jeden vermittelt werden können, der über 21 Jahre alt und im Besitz eines Führerscheins ist. Laut dem Handelsblatt möchte sich das Unternehmen gegen die einstweilige Verfügung zur Wehr setzen. Auf Anfrage habe Uber mitgeteilt, man werde „die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen“.

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