Die lückenhafte Mietpreisbremse

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Seit Montag gilt die sogenannte Mietpreisbremse in Berlin. So dürfen Vermieter dort bei Neuvermietungen die Miete nur bis zu zehn Prozent über den örtlichen Mietspiegel anheben. Ab 1.7.2015 sollen diese Regelungen auch in Nordrhein–Westfalen gelten. Trotzdem gibt es noch Stolpersteine, die Mieter kennen sollten.

Die Traumwohnung im Kreuzviertel gefunden, aber die Miete ist zu teuer und soll jetzt sogar noch erhöht werden? Bei Neuvermietungen von Wohnungen sollen bald auch Mieter in Nordrhein-Westfalen aufatmen. Die Miete darf nur bis zu zehn Prozent teurer sein als der örtliche Durchschnitt. NRW hat nach Berlin als zweites Bundesland die Mietpreisbremse gezogen – denn auch in hier ist der Wohnungsmarkt teilweise sehr angespannt. Alle Bundesländer können noch bis Ende 2020 die Mietpreisbremse einführen. Dieses Verfahren soll vor allem die „Normalverdiener“ vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen schützen. So erläutert das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) die Neuregelung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Aufwendig modernisierte Wohnungen und Wohnungen, die vorher schon teurer waren als der Durchschnitt, sind von dem neuen Gesetz ausgenommen. Sie bleiben also nach wie vor kostspielig. „Das ist leider eine der Lücken der Verordnung“, erklärt Tobias Scholz vom Mietverein Dortmund und Umgebung e.V. Allerdings dürfe die Miete trotzdem nicht weiter erhöht werden.

Vermieter müssen hohe Mieten begründen

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Ein schöner Balkon kann die Miete in die Höhe treiben. Foto: the _riel _thing/flickr

Um herauszufinden, wie hoch die Durchschnittsmiete ist, kann man sich den Mietspiegel der Stadt ansehen. In Dortmund finden Mieter diesen auf der städtischen Internetseite. Wenn die Stadt keinen Mietspiegel anbietet, informiert der Mietschutzbund. Wenn das alles nichts hilft, hat der Mieter einen Anspruch zu wissen, wie hoch die Miete vorher war. Der Vermieter muss also Auskunft geben. „Generell sollte man sich immer am Durchschnittwert orientieren“, sagt Scholz. „Wenn die Miete höher ist, muss der Vermieter das auf jeden Fall begründen können.“ Die Wohnung sollte dann besondere Merkmale haben wie zum Beispiel einen Balkon. Zudem ist auch die Lage entscheidend.

Keine Begrenzung in Dortmund

Die Mietpreisbremse tritt ab dem 1.7.2015 in 21 Kommunen in NRW in Kraft. Aber nicht in Dortmund. „Entscheidend ist die weite Mietpreisspanne“, erklärt Tobias Scholz. Es würde auf den Mietpreisspiegel der gesamten Stadt geschaut und nicht auf einzelne Stadtteile. Im Kreuzviertel sind die Mieten bekanntlich überdurchschnittlich hoch. Auf der anderen Seite ist die Nordstadt für ihre niedrigen Mieten berüchtigt. „Deswegen ist der Mietspiegel der Stadt eher im normalen Bereich“, erläutert Scholz. Trotzdem, nach dem Gesetz sei es durchaus möglich, nur für einzelne Stadtteile, die besonders betroffen seien, die Mietpreisbremse geltend zu machen.

Um die Traumwohnung dann tatsächlich zu bekommen, müssen derzeit auch Studenten häufig in den sauren Apfel beißen und die Maklerprovision bezahlen. Damit ist jetzt ebenfalls Schluss. Das Bestellerprinzip macht kurzen Prozess mit hohen Maklergebühren. Diese Regel greift überall in Deutschland: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Und das ist in den meisten Fällen der Vermieter. Nur wenn der Mieter den Makler direkt beauftragt, muss er  auch die Provision bezahlen. Greift der Makler jedoch nur auf eine Wohnung aus seinem Angebotspool zurück, muss nicht gezahlt werden.

WGs aufgepasst

 Für alle WG-Suchenden gibt Scholz entscheidende Tipps. Bei einem Vertragsabschluss für einen Wohngemeinschaft sei es besonders wichtig, dass alle Mieter als Gleichberechtigte im Mietvertrag stehen. Denn ist nur einer der Mitbewohner der Hauptmieter, sind die anderen Mitbewohner bei dessen Auszug nicht vor einer Mieterhöhung geschützt. Selbst wenn das Gesetz der Mietpreisbremse in Dortmund greifen würde. Und auch wenn die Mitbewohner fast genau so lange in der Wohnung leben wie der Hauptmieter. Außerdem solle man darauf achten, dass in dem Mietvertrag eine Austauschklausel steht. „Diese muss festhalten, dass der Austausch von den einzelnen WG-Mitgliedern möglich ist und zwar ohne dass ein neuer Vertrag aufgesetzt werden muss“, verdeutlicht Scholz. So stellen WGs sicher, dass die Mitbewohner im Vertrag wechseln können – und zwar ohne einen Neuvertrag. Denn bei diesem dürfen die Vermieter bislang  zumindest in Dortmund noch die Miete erhöhen – und zwar bis zu 15 Prozent.

Teaserfoto: rauter25/flickr.com

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