Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Koblenz müssen unterhaltspflichtige Eltern die Studiengebühren für ihre Kinder zahlen. Anspruch auf Unterhalt haben über 18-Jährige, wenn sie in der Ausbildung sind. Nach dem OLG Koblenz handelt es sich bei Studiengebühren jedoch um einen „unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf“, der nicht durch den üblichen Unterhalt abgedeckt ist. Vielmehr ergibt sich ein zusätzlicher Anspruch des unterhaltsberechtigten Studenten. Nachträgliche Forderungen sind nach Ansicht des Gerichtes aber nicht zulässig: Der erhöhte Unterhaltsbedarf muss vor Semesterbeginn eingefordert werden.