Rückschlag im Kampf gegen Studiengebühren

Studentengruppen, SPD und Grüne sind mit ihrer Forderung nach der kompletten Abschaffung der Studiengebühren am bayrischen Verfassungsgericht gescheitert. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das schriftliche Urteil. Damit müssen Studenten in Bayern weiter 500 Euro Studiengebühren zahlen. Nach Ansicht der Richter werde das Recht auf ein Hochschulstudium nicht verletzt. Durch Ausnahmeregelungen wie BAföG und zinsgünstige Darlehen seien Studiengebühren sozialverträglich und würden die verfassungsrechtlich geschützte Chancengleichheit nicht gefährden.

Dies ist bereits der dritte Rückschlag im  Kampf gegen Studiengebühren in diesem Jahr: Zuvor waren bereits Klagen beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg und dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert. Dort hatten Studenten der Universität Paderborn erfolglos gegen Studiengebühren mit der Argumentation geklagt, dass die Gebühren sozial ungerecht und nicht mit der Verfassung und dem Uno-Sozialpakt vereinbar seien. Dem widersprachen in allen drei Fällen die Richter. Möglicherweise gelangt die Klage der Paderborner Studenten nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das bis dato noch nicht grundsätzlich über die Zulässigkeit von Studiengebühren entschieden hat.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert