BAföG-Anspruch genügt für Wohnkostenzuschuss

Studenten mit BAföG-Anspruch haben auch einen Anspruch auf Wohngeldzuschuss, wenn das BAföG nicht ausgezahlt wird. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren entschieden. Das Urteil betrifft Fälle, in denen Studenten zwar einen Anspruch auf BAföG haben, dieser aber unter die Bagatellgrenze fällt und deshalb nicht ausgezahlt wird.  Nach Ansicht des Gerichtes ist es ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Studenten, die unter der Bagatellgrenze liegen, der Wohnkostenzuschuss versagt wird.

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