Krankenkassen erhöhen Beiträge für Studenten

Zu Beginn des Sommersemesters wird sich jeder studentisch Versicherte über die Erhöhung des Beitrages zur Kranken- und Pflegeversicherung gewundert haben. Um 11,09 € ist der Gesamtsatz im Vergleich zum letzten Semester gestiegen – eine Tatsache, die viele Studenten aufregt. Doch die Beitragshöhe ist gesetzlich festgelegt und kann nicht von den Krankenkassen selbst gesteuert werden.

Julia und Annika sind Studentinnen an der TU Dortmund und beide sind vor knapp zwei Jahren der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten beigetreten. “Beim Abschluss meiner Versicherung wurde mir noch zugesagt, dass die Preise nicht erhöht werden”, erklärt Julia und beschreibt ihre Wut als sie zu Beginn des Semesters einen Brief ihrer Krankenkasse erhiehlt, der die Beitragserhöhung ankündigte. “Ich überlege, die Krankenkasse zu wechseln, auch wenn die Beiträge dort gleich hoch sind.”

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt Auskunft über die verschiedenen Tarife. Logo: GKV-Spitzenverband

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt Auskunft über die verschiedenen Tarife. Logo: GKV-Spitzenverband

Die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten hinge mit der Erhöhung des BAföG-Satzes zum Wintersemester 2010 zusammen, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auf Anfrage. “Änderungen des Bedarfsbetrages wirken sich auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Studenten aus.” Der monatliche Bedarf der Studenten, sprich BAföG-Höchstsatz, ist nach der letzten Erhöhung von 512€ auf 597€ gestiegen.

Grund ist die erhöhte Wohnungspauschale für Studenten, die nicht mehr zuhause wohnen – sie macht den größten Teil der BAföG-Erhöhung aus. Allerdings bezahlen auch solche, die noch bei den Eltern leben, den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung – auch wenn ihr monatlicher Bedarf geringer ist.

Berechnung der Beitragshöhe

Hier ein kleines Rechenbeispiel: Laut dem 5. Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beträgt der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten 10,85 Prozent des monatlichen Bedarfs. Seit der letzten BAföG-Erhöhung liegt dieser Bedarf bei 597 € monatlich, zuvor waren es 512 €. Daraus ergibt sich eine Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages von 55,55 € auf 64,77 €. Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung, die von 11,26 € auf 13,13 € anstiegen. Insgesamt erhöht sich der monatliche Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung also von 66,81 € auf 77,90 €.

Einige Krankenkassen erheben dazu noch einen unterschiedlich hohen Zusatzbeitrag. Für Annika ist das ein Grund über einen Krankenkassenwechsel nachzudenken: “Ich bin sowieso schon knapp bei Kasse und dann kommen noch 8 € Zusatzbeitrag dazu.” Eine Garantie, keine Zusatzbeiträge zahlen zu müssen gäbe es bei keiner Krankenkasse, sagt sie, doch sie möchte so lange wie möglich jeden Cent sparen.

Erhöhung auch für nicht BAföG-Berechtigte

Die Erhöhung der Beiträge ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft seit dem Sommersemester alle Krankenkassen. Foto: Benjamin Klack/pixelio.de

Die Erhöhung der Beiträge ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft seit dem Sommersemester alle Krankenkassen. Foto: Benjamin Klack/pixelio.de

Was im vergangenen Semester noch für großen Jubel bei den Studierenden sorgte, ist der Grund weshalb ein Großteil der Studenten nun soviel mehr bezahlen muss: Durch die starke Erhöhung des BaföG-Satzes erhöhen sich automatisch die Krankenkassenbeiträge – und diese Regelung gilt nicht nur für Studenten, die BAföG beziehen. “Ich ärgere mich darüber, dass ich mehr bezahlen muss, obwohl ich kein BAföG bekomme”, sagt Julia. Diese Regelung trifft bei den meisten Studenten auf Unverständnis.

Das SGB V geht von einem monatlichen Grundbedarf für Studenten aus, auf Grundlage dessen auch der BAföG-Satz berechnet wird. Sprich, es gibt einen gesetzlich festgelegten Betrag mit dem ein Student auskommen muss, der sogenannte Bedarf. Hat ein Student keinen Anspruch auf BAföG, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Bedarf aus anderen Quellen, wie Ersparnissen oder von elterlichem Unterhalt, gedeckt wird. Dieser Grundbedarf ist bei allen Studenten gleich – ob BAföG-berechtigt oder nicht.

Betroffen sind alle Studenten, die aufgrund von zu hohen Einkünften oder der Altersüberschreitung von 25 Jahren nicht mehr familienversichert sind. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studenten eine besondere Versicherung an, die bei jeder Krankenkasse gleich hoch ist. Es bringt also leider nichts, nun vor lauter Wut die Krankenkasse zu wechseln. Als Alternative bleibt da nur noch die private Krankenversicherung, die nicht denselben Gesetzen unterliegt.

Alternative private Krankenversicherung?

Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat auch pünktlich zum Sommersemester einen  neuen, günstigeren Tarif für Studenten ins Leben gerufen. Für einen Studenten zwischen 25 und 29 Jahren gilt, geschlechterunabhängig ein Beitrag von 104,40 €. Zuvor mussten Studenten 110,80 € zahlen. Allerdings sind die privaten Krankenkassen nicht, wie die gesetzlichen Krankenkassen, regulierbar und haben das Recht unterschiedlich hohe Sonderbeiträge zu erheben.

Bei einer privaten Krankenversicherung fallen zwar Kosten wie Praxisgebühr und Zuzahlungen zu Medikamenten nicht an, doch wer eine private Krankenversicherung abschließt, ist für die gesamte Dauer des Studiums an diese gebunden. Es ist dann erst mal nicht möglich, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

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