53.500 Homosexuelle sollen rehabilitiert werden

Bis 1994 waren homosexuelle Handlungen zwischen Männern in Deutschland strafbar. Seit dem zweiten Weltkrieg wurden deshalb mehr als 50.000 schwule Männer zu Haftstrafen oder Geldbußen verurteilt. Bundesjustizminister Heiko Maas hat jetzt einen Entwurf für ein „Aufhebegesetz“ zu ihrer Rehabilitierung angekündigt.

Bisher hatte die Bundesregierung zwar ihr Bedauern über die Urteile ausgesprochen, jedoch keine Konsequenzen daraus gezogen. Nach dem zweiten Weltkrieg übernahm die Bundesrepublik die harten Strafen, die im Nationalsozialismus für Homosexuelle galten, unverändert. Erst 1969 wurde das Gesetz abgemildert. Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bezeichnet dies als „offene Wunde unseres Rechtsstaates, die unbedingt geheilt werden muss.“

Lüders gab ein Gutachten in Auftrag, um zu beurteilen, ob die Regierung in diesem Fall handeln sollte. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber sogar die Pflicht hat, die Verurteilten zu rehabilitieren. Heiko Maas will dieses Ergebnis jetzt in einem Gesetzesentwurf berücksichtigen. Sollte der Entwurf zum Gesetz werden, würden alle Urteile, die bis 1994 ausgesprochen wurden, für nichtig erklärt. Darüber hinaus würde es eine kollektive Entschädigung geben, die in Aufklärungsprojekte und Bildungsveranstaltungen investiert werden soll.

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