Gericht hebt Hausverbot gegen Neonazi auf

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern das Hausverbot des Bürgermeisters gegen einen Dortmunder Neonazi aufgehoben. Wie die Ruhrnachrichten berichteten, handelt es sich dabei um Dennis Giemsch, den Landesvorsitzenden der Partei „Die Rechte“.

Am Abend des 25. Mai hatte Giemsch mit anderen stadtbekannten Neonazis versucht die Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu stürmen. Dabei war es zur Auseinandersetzung mit etwa hundert Gegendemonstranten gekommen. Oberbürgermeister Ullrich Sierau verhängte daraufhin am 5. Juni ein Hausverbot gegen 30 Beteiligte. Ein Großteil von ihnen gehört zur Gruppe der Neonazis.

Dieses Verbot gilt nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vorerst nicht mehr. „Die tatsächlichen Voraussetzungen für ein solches Hausverbot lägen nicht vor“, erklärte der Gerichtssprecher Karsten Herfort gegenüber den Ruhrnachrichten. Diese Entscheidung habe aber keine unmittelbare Rechtswirkung auf andere von dem Hausverbot betroffene Personen. Die Stadt kann jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

Mehr zum Thema

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert