Firma Haase doch nicht insolvent

Der Streit um die Erstattung des Guthabens für ausstehende Kopien auf den Kopierkarten der Firma Haase geht weiter. Das zuständige Gericht in Bochum bestätigte gegenüber pflichtlektuere.com, dass kein Insolvenzantrag vorliege. Nun rechnet sich der AStA neue Chancen auf einen Sieg über die Firma Haase vor Gericht aus.

Foto: AStA

Frank Hommes ist zuversichtlich, das Geld auf dem Klageweg erstreiten zu können. Foto: AStA

Vor drei Monaten endete der Vertrag zwischen der Firma Haase Bürotechnik und der Technischen Universität Dortmund. Bereits damals strebte der AStA der TU eine Klage gegen Haase an. „Wir empfinden es als ungerecht, dass Haase den Studenten, die ihre Kopien nicht rechtzeitig aufbrauchen konnten, das Geld dafür nicht erstatten will“, so Frank Hommes, Referent für Hochschulpolitik beim AStA. Daher bewerte er selbst die neue Entwicklung positiv und „perfekt für eine Klage“.

„Wir haben mit der Klage nur aufgrund der angekündigten Insolvenz gezögert. Wenn eine solche jedoch nicht vorliegt, dann müssen wir uns nicht hinter weiteren Schuldnern anstellen und können den ganz normalen Klageweg bestreiten“, sagt Hommes.

Für die Studenten klagen

Die Anwältin des AStA bereite bereits eine Abtrittserklärung für die Studenten vor, damit diese ihre Rechtsansprüche an den AStA übergeben können. Dadurch soll dem AStA ermöglicht werden, im Namen der Studenten zu klagen. „Aber es kommt natürlich darauf an, wie viele Studenten sich bei uns melden. Schließlich müssen sich der Aufwand und die Kosten lohnen“, so Frank Hommes vom AStA. Bei einem erfolgreichen Ausgang will der AStA das erstrittene Geld anschließend an die Studenten verteilen.

„Sollte Haase die Insolvenz wirklich nur angekündigt haben, um die Studenten um ihr Geld zu prellen, dann ist das nicht nur hinterhältig, sondern auch dreist“, so Frank Hommes.

Aus Sicht der Firma Haase stellt sich die Situation ganz anders dar. Geschäftsführer Frederic Haase bestätigt, dass kein Insolvenzantrag gestellt wurde. „Ich habe dem AStA aber schon damals bei unseren Gesprächen gesagt, dass eine Insolvenz nur eventuell bevorstehe, sollte das Geld für die ausstehenden Auszahlungen zu Ende gehen“, so Haase. Doch laut dem Geschäftsführer verblieben der GmbH 54 Euro, die eine Insolvenz abwehrten. Nun werde die Firma auf dem normalen Weg aufgelöst.

Frank Hommes aber ist sich sicher: „Er hat damals ganz klar gesagt, dass er am letzten Tag der Vertragsdauer die Insolvenz beantragen werde, da gab es keine Zweifel.“

Wie ein Ei hatte auch die Kopierkarte der Firma Haase ein "Haltbarkeitsdatum". Foto: Anna Hückelheim

Wie ein Ei habe auch die Kopierkarte ein "Haltbarkeitsdatum", meint der Firmenchef. Foto: Anna Hückelheim

Gültigkeit war abgelaufen

Haase bedauert den Ausgang des Vertragsendes, sieht sich aber weiterhin im Recht. „Es tut mir Leid, dass viele Studenten auf ihren übrigen Kopien sitzen geblieben sind“, sagt Frederic Haase. Jedoch sei das Gültigkeitsdatum schon lange bekannt gewesen: „Es ist, wie wenn man Eier kauft. Die haben schließlich auch ein festes Haltbarkeitsdatum, und wenn nach diesem Tag noch Eier übrig sind, kann man auch nicht zum Supermarkt laufen und sein Geld zurückverlangen.“

Der AStA und seine Anwältin halten jedoch vor allem die vorgegebene Zeitspanne für viel zu kurz. „Viele laden sich ihre Kopierkarte für das ganze Semester auf, das kann man nicht alles innerhalb von einem Monat umsetzen“, so Hommes.

Ein entsprechendes Schreiben des AStA mit der Abtrittserklärung soll in den nächsten Wochen über den E-Mail-Verteiler an alle Studenten der TU gehen.

Zum 31. März diesen Jahres verlor die Kopierkarte der Firma Haase ihre Gültigkeit. Foto: Anna Hückelheim

Zum 31. März diesen Jahres verlor die Kopierkarte der Firma Haase ihre Gültigkeit. Foto: Anna Hückelheim

Rückblick

Der Streit zwischen dem AStA der TU und der Firma Haase begann Anfang diesen Jahres,  als das Vertragsende über die Stellplatzgebühren für Kopierer näher rückte. Die Studenten wurden damals einen Monat vorher per E-Mail benachrichtigt, bis zum 31. März ihre noch ausstehenden Kopien ihrer Kopierkarten nach Möglichkeit aufzubrauchen. Andernfalls verlöre das Guthaben seine Gültigkeit.

Der AStA setzte sich erfolglos dafür ein, dass die Firma Haase den Studenten das Geld für nicht benutzte Kopien erstattet. Schließlich berichtete er Ende März von der angekündigten Insolvenz der Firma. Deswegen war der Plan, das Geld auf dem Klageweg zu erstreiten, zunächst gestoppt worden.

1 Comment

  • Elisabeth Drost sagt:

    Die Aussagen des Geschäftsführers sind frech, das Geschäftsgebahren grenzt an Betrug: Studenten laden Geld auf ihre Kopierkarten, dann stellt die Firma über die Hochschule ein Ultimatum von nur vier Wochen zur Nutzung – und alles Geld, was bis Fristablauf nicht ausgegeben wurde, verbleibt beim Unternehmen? Guthaben-Karten, für die wir als Kunden Vorleistungen erbracht haben, sind eben keine Eier, Herr Haase. Handy-Guthaben dürfen schließlich auch nicht verfallen (Landgericht München I vom 26.01.2006, Az.: 12 O 16098/05).

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