IBAN ist ab heute Pflicht

Ab heute müssen Verbraucher für Überweisungen und Lastschriften die  IBAN („International Bank Account Number“) nutzen. Banken dürfen keine Zahlungsaufträge mehr mit Kontonummern und Bankleitzahl entgegen nehmen.

Das gilt sowohl für Überweisungsformulare als auch für Online-Eingaben. Für Unternehmen und Vereine war es bereits ab 1. August 2014 verpflichtend, für Verbraucher gab es eine Übergangsfrist. Banken wandelten die alten Angaben bisher automatisch in das neue Format um.

„Kunden, die sich zum 1. Februar nicht umstellen, laufen Gefahr, dass ihre Überweisung nicht ausgeführt wird und dass das Zeit kostet“, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele der Deutschen Presse-Agentur. Dadurch könnten zusätzliche Kosten, beispielsweise durch Mahngebühren oder Verzugszinsen, fällig werden. Laut Thiele würden bei Geschäftsbanken in Deutschland derzeit noch rund zehn Prozent der täglich 24 Millionen Überweisungen mit alten Kontodaten eingereicht.

Die IBAN soll dazu beitragen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen grenzüberschreitend zu standardisieren und so zu beschleunigen. 

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